Digitale Buchführung

Sie wollen Ihre Buchhaltung unkompliziert an einen Steuerberater abgeben? Dann sind wir von der Guhr Köln der richtige Partner. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir gern Ihre Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung. Unsere Mandanten profitieren von digitalisierten Prozessen, die Ihnen Zeit sparen und Papiermüll vermeiden. 

 

Mithilfe unserer digitalen Buchhaltung können alle Belege, Kontoauszüge, Rechnungen in digitaler Form an unser Steuerbüro übermittelt werden. Alle diese Belege und Dokumente werden in unserem revisionssicheren Archiv gespeichert. Im Falle einer Betriebsprüfung  können die benötigten Dokumente  schnell wiedergefunden und dem Betriebsprüfer zur Verfügung gestellt werden.

 

Sie haben noch keine digitalen Buchhaltungsprozesse? Kein Problem. Wir helfen Ihnen digitale Prozesse in Ihr Unternehmen einzuführen und unterstützen Sie bei weiteren Fragen.

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Basierend auf 107 Bewertungen

Unsere digitale Buchführung umfasst folgende Leistungen:

Finanzbuchhaltung

Lohnbuchhaltung

Digitalisierung

Weshalb Sie mit der Guhr Steuerberatung zusammenarbeiten sollten

Digitale Prozesse

Wir leben Digitalisierung. Wir setzen auf 100% digitale Prozesse für maximale Effizienz und Produktivität und können somit viele Arbeitsschritte der Steuerberatung verkürzen oder automatisieren.

24 h Terminvereinbarung

Wir sind für Sie telefonisch unter der +49 221 65028246 rund um die Uhr zu erreichen. Gerne können Sie jederzeit einen Termin mit einem unserer Experten vereinbaren oder einen Rückrufwunsch hinterlassen.

Zeitersparnis

Durch professionelle Erstellung der Steuererklärungen sparen Sie Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Von der Erstellung der Steuererklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir alle Aufgaben.

Kommunikation auf Augenhöhe

Wir leben Digitalisierung. Wir setzen auf 100% digitale Prozesse für maximale Effizienz und Produktivität und können somit viele Arbeitsschritte der Steuerberatung verkürzen oder automatisieren.

Ganzheitliche Beratung

Wir sind für Sie telefonisch unter der +49 221 65028246 rund um die Uhr zu erreichen. Gerne können Sie jederzeit einen Termin mit einem unserer Experten vereinbaren oder einen Rückrufwunsch hinterlassen.

Faire Preisgestaltung

Durch professionelle Erstellung der Steuererklärungen sparen Sie Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Von der Erstellung der Steuererklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir alle Aufgaben.

FAQ - Sie Fragen - Wir Antworten

Wir haben unsere Buchhaltungsleistungen vollständig digitalisiert. Wir tauschen mit Ihnen Belege in digitaler Form aus. Dabei bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, dass Sie bestimmte Informationen online abrufen können und Ihre Belege selbst online verwalten. Mit hilfreichen elektronischen Programmen vereinfachen wir Ihnen die Verwaltungsarbeiten erheblich.

Zu unseren Leistungen gehört die komplette laufende Buchhaltung einschließlich aller Ausgaben und Einnahmen. Wir erfassen Belege und übernehmen die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Wir bieten dabei die klassische doppelte Buchführung an wie auch die Einnahmen-Überschussrechnung für Freiberufler.

Je nach Rechtsform und dem Umfang Ihres Unternehmens ist die doppelte Buchführung, die Einnahme-Überschuss-Rechnung und Lohnbuchhaltung für Sie relevant.

Findet der Wechsel in einem laufenden Geschäftsjahr da, stellen Sie uns die letzten Saldenlisten und und aktuellen Belege zur Verfügung. Wir brauchen ebenso die Kontoauszüge der letzten Geschäftsjahre seit der Erstellung des letzten Jahresabschlusses.

Denken Sie auch:

  • bei Gesellschaften an den Gesellschaftsvertrag.
  • an sonstige wichtige Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kredit- und Darlehensverträge.
  • an die bisher erstellten Jahresabschlüsse.
  • an die bisher ergangenen Steuerbescheide.
  • an weitere wichtige Unterlagen wie die Gewerbeerlaubnis.

Nach der Existenzgründung ist die Frage zu klären, ob Sie zur Buchführung verpflichtet sind. Als Freiberufler sind Sie es nicht. Auch als Einzelhandelskaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches dürfen Sie innerhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen Ihren Gewinn mit einer Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Die aktuellen Grenzen liegen hier bei:

  • -Umsatz bis 600.000 Euro
  •  Gewinn bis 60.000 Euro

Überschreiten Sie diese, sind Sie zur Buchführung verpflichtet.

Wir beraten Sie zum Thema und überprüfen, ob Sie die entsprechenden Grenzen überschreiten und bilanzieren müssen.

Wir arbeiten digital und papierlos. Das ist es auch für Sie sehr einfach, weil Sie Ihre Belege über unsere App hochladen können und wir alles weitere bearbeiten.