Steuerberatung für Dolmetscher

Als spezialisierter Steuerberater für Freiberufler übernehmen wir gerne die steuerliche Beratung für Sie als Dolmetscher.  

Unser Ziel ist es, Ihnen den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf das Kerngeschäft Ihres Übersetzungsbüros konzentrieren können.

Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen zuverlässig und unkompliziert.

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Basierend auf 107 Bewertungen

Sie suchen einen kompetenten Steuerberater für Köln?

Sie sind Freiberufler oder Unternehmer und auf der Suche nach einem passenden Steuerberater für Köln und Umgebung? Dann sind wir von der Guhr-Steuerberatung Ihr passender Ansprechpartner in Sachen Steuern. Im Bereich des Steuerrechts unterstützen wir Sie zuverlässig und kompetent und das seit 10 Jahren. Lernen Sie uns kennen und überzeugen Sie sich selbst.

Deshalb sollten Sie als Freiberufler mit uns zusammenarbeiten

Digitale Prozesse

Wir leben Digitalisierung. Wir setzen auf 100% digitale Prozesse für maximale Effizienz und Produktivität und können somit viele Arbeitsschritte der Steuerberatung verkürzen oder automatisieren.

24 h Terminvereinbarung

Wir sind für Sie telefonisch unter der +49 221 65028246 rund um die Uhr zu erreichen. Gerne können Sie jederzeit einen Termin mit einem unserer Experten vereinbaren oder einen Rückrufwunsch hinterlassen.

Zeitersparnis

Durch professionelle Erstellung der Steuererklärungen sparen Sie Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Von der Erstellung der Steuererklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir alle Aufgaben.

Kommunikation auf Augenhöhe

Wir leben Digitalisierung. Wir setzen auf 100% digitale Prozesse für maximale Effizienz und Produktivität und können somit viele Arbeitsschritte der Steuerberatung verkürzen oder automatisieren.

Ganzheitliche Beratung

Wir sind für Sie telefonisch unter der +49 221 65028246 rund um die Uhr zu erreichen. Gerne können Sie jederzeit einen Termin mit einem unserer Experten vereinbaren oder einen Rückrufwunsch hinterlassen.

Faire Preisgestaltung

Durch professionelle Erstellung der Steuererklärungen sparen Sie Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Von der Erstellung der Steuererklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir alle Aufgaben.

Unsere Leistungen für Sie als Freiberufler

Steuerberatung

Wir beraten Sie kompetent und persönlich, um Ihre Steuerlast als Freiberufler gering zu halten. Gemeinsam legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft als Angehöriger der freien Berufe.

Finanzbuchhaltung

Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung (Fibu) unter Berücksichtigung aller gesetzlicher Vorschriften.

Lohnbuchhaltung

Neues Personal bedeutet zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Wir kümmern uns um Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen, damit Sie das Tagesgeschäft im Blick behalten können.

Jahresabschluss

Freiberufler müssen keine Bilanz aufstellen. Wir ermitteln Ihren Gewinn mit Anlagespiegel und Anlage EüR und übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden.

Steuererklärung

Alle Jahre wieder. Wir erstellen Ihre private und betriebliche Steuererklärung und beraten Sie in weiteren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten kompetent und präzise.

Betriebswirtschaftliche Optimierung

Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung. Gemeinsam ermitteln wir Potentiale für ein weiteres Wachstum Ihres Unternehmens.

Investitionen und Erweiterungen

Neue Investitionen wollen gut geplant werden. Wir bei der Guhr Steuerberatung prüfen die Rentabilität Ihrer Investitionen und optimieren sie steuerlich.

Künstlersozialversicherung

In unserem Netzwerk erhalten Sie Informationen und Beratung zur Künstlersozialversicherung sowie Unterstützung bei der Anmeldung.

Sie suchen einen kompetenten Steuerberater für Köln?

Als Steuerberatungskanzlei für Köln haben wir uns auf die steuerliche Beratung und Betreuung
von  Freiberuflern  und Gewerbetreibenden spezialisiert.

Ob Existenzgründung oder steuerliches Tagesgeschäft, wir stehen unseren Mandanten engagiert, zuverlässig und kompetent zur Seite. Viele unserer Mandanten begleiten wir langjährig. 
Wir legen viel Wert auf eine Kommunikation auf Augenhöhe. Transparente Kosten sind für uns selbstverständlich. Wir erarbeiten professionelle Lösungen und setzen verstärkt auf die Möglichkeiten der Digitalisierung. 

FAQ - Ihre Fragen, unsere Antworten

Der Beruf des Dolmetschers gehört zu den Katalogberufen, welche das Einkommensteuergesetz als freiberufliche Tätigkeiten definiert. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden müssen Freiberufler keine Gewerbesteuer abführen. Das reduziert die Steuerlast und den bürokratischen Aufwand.

Eine Gewerbeanmeldung bei der zuständigen kommunalen Behörde ist nicht notwendig. Zudem reicht es aus, den Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln. Eine doppelte Buchführung inklusive Erstellung einer Bilanz ersparen sich Dolmetscher!

Sie können sämtliche Formalitäten im Rahmen der Steuererklärung der Steuerberatung überlassen. Dazu gehört die Abgabe der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung.

Zusätzlich prüfen Steuerberater die eingehenden Steuerbescheide auf Fehler und legen bei Bedarf Widerspruch ein.

Anbieter wie die Guhr Steuerberatung übernehmen darüber hinaus die Finanz- und Lohnbuchhaltung, sodass sich Dolmetscher auf ihre Kernarbeit konzentrieren können. Das Anfertigen verschiedener betriebswirtschaftlicher Analysen und Unterlagen ist eine weitere typische Leistung von Steuerberatern.

Dolmetscher müssen den Beginn ihrer Selbstständigkeit dem örtlichen Finanzamt melden. Das erledigen sie mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort geben sie auch an, ob sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen wollen.

Bestenfalls halten sie bei diesem Aspekt Rücksprache mit ihrem Steuerberater. Ein Experte erklärt die Vor- und Nachteile dieser Regelung. Die Anzeige beim Finanzamt muss spätestens einen Monat nach der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit erfolgen.

Die meisten laufenden Ausgaben wie Mietzahlungen können Dolmetscher unmittelbar als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Anschaffungen kommt es dagegen auf die Rechnungssumme an. Betragen die Kosten höchstens 800 Euro plus Umsatzsteuer, gelten sie als geringwertiges Wirtschaftsgut.

Freiberufler können die Kosten im Jahr der Anschaffung in voller Höhe steuerlich absetzen. Bei Kosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro plus Umsatzsteuer können sie einen Sammelposten bilden. Diese lösen sie linear über 5 Jahre auf. Bei allen anderen Anschaffung bestimmt die Nutzungsdauer laut AFA-Tabellen den Abschreibungszeitraum.

Viele Dolmetscher schaffen sich einen Dienstwagen an: Mobilität ist in diesem Beruf eine Grundvoraussetzung, die Tätigkeit findet an zahlreichen Orten statt. Zugleich nutzen die meisten Freiberufler dieses Fahrzeug für private Zwecke. Bei der steuerlichen Handhabung kommt es auf die konkreten beruflichen und privaten Nutzungsanteile an.

Wenn das Auto zum Betriebsvermögen zählt, müssen Dolmetscher die private Nutzung versteuern. Es gibt verschiedene Optionen wie die Ein-Prozent-Regelung und das Führen eines Fahrtenbuchs. Die Guhr Steuerberatung erläutert, welche Variante im individuellen Fall besser ist.