Steuerberatung für Heilpraktiker

Als spezialisierter Steuerberater für Freiberufler übernehmen wir gerne die steuerliche Beratung für Sie als Heilpraktiker. 

Unser Ziel ist es, Ihnen den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf das Kerngeschäft Ihrer Praxis konzentrieren können.

Wir übernehmen Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen zuverlässig und unkompliziert.

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Basierend auf 107 Bewertungen

Sie suchen einen kompetenten Steuerberater für Köln?

Sie sind Freiberufler oder Unternehmer und auf der Suche nach einem passenden Steuerberater für Köln und Umgebung? Dann sind wir von der Guhr-Steuerberatung Ihr passender Ansprechpartner in Sachen Steuern. Im Bereich des Steuerrechts unterstützen wir Sie zuverlässig und kompetent und das seit 10 Jahren. Lernen Sie uns kennen und überzeugen Sie sich selbst.

Deshalb sollten Sie als Freiberufler mit uns zusammenarbeiten

Digitale Prozesse

Wir leben Digitalisierung. Wir setzen auf 100% digitale Prozesse für maximale Effizienz und Produktivität und können somit viele Arbeitsschritte der Steuerberatung verkürzen oder automatisieren.

24 h Terminvereinbarung

Wir sind für Sie telefonisch unter der +49 221 65028246 rund um die Uhr zu erreichen. Gerne können Sie jederzeit einen Termin mit einem unserer Experten vereinbaren oder einen Rückrufwunsch hinterlassen.

Zeitersparnis

Durch professionelle Erstellung der Steuererklärungen sparen Sie Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Von der Erstellung der Steuererklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir alle Aufgaben.

Kommunikation auf Augenhöhe

Wir leben Digitalisierung. Wir setzen auf 100% digitale Prozesse für maximale Effizienz und Produktivität und können somit viele Arbeitsschritte der Steuerberatung verkürzen oder automatisieren.

Ganzheitliche Beratung

Wir sind für Sie telefonisch unter der +49 221 65028246 rund um die Uhr zu erreichen. Gerne können Sie jederzeit einen Termin mit einem unserer Experten vereinbaren oder einen Rückrufwunsch hinterlassen.

Faire Preisgestaltung

Durch professionelle Erstellung der Steuererklärungen sparen Sie Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Von der Erstellung der Steuererklärung bis zur Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir alle Aufgaben.

Unsere Leistungen für Sie als Freiberufler

Steuerberatung

Wir beraten Sie kompetent und persönlich, um Ihre Steuerlast als Freiberufler gering zu halten. Gemeinsam legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft als Angehöriger der freien Berufe.

Finanzbuchhaltung

Wir erstellen Ihre Finanzbuchhaltung (Fibu) unter Berücksichtigung aller gesetzlicher Vorschriften.

Lohnbuchhaltung

Neues Personal bedeutet zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Wir kümmern uns um Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen, damit Sie das Tagesgeschäft im Blick behalten können.

Jahresabschluss

Freiberufler müssen keine Bilanz aufstellen. Wir ermitteln Ihren Gewinn mit Anlagespiegel und Anlage EüR und übernehmen die Kommunikation mit den Finanzbehörden.

Steuererklärung

Alle Jahre wieder. Wir erstellen Ihre private und betriebliche Steuererklärung und beraten Sie in weiteren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten kompetent und präzise.

Betriebswirtschaftliche Optimierung

Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung. Gemeinsam ermitteln wir Potentiale für ein weiteres Wachstum Ihres Unternehmens.

Investitionen und Erweiterungen

Neue Investitionen wollen gut geplant werden. Wir bei der Guhr Steuerberatung prüfen die Rentabilität Ihrer Investitionen und optimieren sie steuerlich.

Künstlersozialversicherung

In unserem Netzwerk erhalten Sie Informationen und Beratung zur Künstlersozialversicherung sowie Unterstützung bei der Anmeldung.

Sie suchen einen kompetenten Steuerberater für Köln?

Als Steuerberatungskanzlei für Köln haben wir uns auf die steuerliche Beratung und Betreuung
von  Freiberuflern  und Gewerbetreibenden spezialisiert.

Ob Existenzgründung oder steuerliches Tagesgeschäft, wir stehen unseren Mandanten engagiert, zuverlässig und kompetent zur Seite. Viele unserer Mandanten begleiten wir langjährig. 
Wir legen viel Wert auf eine Kommunikation auf Augenhöhe. Transparente Kosten sind für uns selbstverständlich. Wir erarbeiten professionelle Lösungen und setzen verstärkt auf die Möglichkeiten der Digitalisierung. 

FAQ - Ihre Fragen, unsere Antworten

Laut § 18 EStG handelt es sich bei der Arbeit von Heilpraktikern um eine freiberufliche Tätigkeit: Dieser Job gehört zu den Katalogberufen, bei denen das Finanzamt die freiberufliche Existenz automatisch anerkennt. Heilpraktiker müssen somit weder ein Gewerbe anmelden, noch Gewerbesteuer zahlen. Zudem profitieren sie unabhängig von ihrem Umsatz und ihrem Gewinn von einer vereinfachten Buchführung.

Die Abgabe einer Einnahmenüberschussrechnung reicht aus, die umständliche doppelte Buchführung und die Erstellung von Bilanzen sind nicht erforderlich.

Sämtliche Rechnungsbeträge für die Einrichtung der Praxis erkennt das Finanzamt als Betriebsausgaben an. Dabei fragt sich, ob Heilpraktiker diese Ausgaben unmittelbar steuerlich geltend machen können oder über einen längeren Zeitraum abschreiben müssen. Das hängt von der Höhe der Rechnungssummen ab.

Bei Kosten bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer fallen Anschaffungen unter die Definition des geringwertigen Wirtschaftsguts: Freiberufler können die Ausgaben sofort von ihren Betriebseinnahmen abziehen. Bei Summen zwischen 250 Euro und 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer erlaubt der Gesetzgeber alternativ die Bildung eines Sammelpostens, den Heilpraktiker über 5 Jahre abschreiben.

Für höhere Ausgaben ist die Nutzungs- und damit Abschreibungsdauer laut AfA-Tabellen relevant.

Einige Heilpraktiker verdienen in der Gründungsphase vergleichsweise wenig oder arbeiten dauerhaft im Nebenerwerb. Für sie kommt die Kleinunternehmerregelung infrage. Gründer können von dieser Regelung Gebrauch machen, wenn sie im Gründungsjahr voraussichtlich weniger als 22.000 Euro Umsatz erwirtschaften.

Sie müssen dann keine Umsatzsteuer ausweisen. Steuerbefreite Heilbehandlungen zählen nicht zu dieser Summe – die Berechnung ist deshalb kompliziert. Heilpraktiker lassen sich am besten von einem erfahrenen Steuerexperten beraten!

Versierte Steuerberater gewährleisten, dass Heilpraktiker korrekt ausgefüllte Steuererklärungen abgeben und Einsparpotenziale vollständig ausschöpfen. Zudem helfen sie bei der vorausschauenden Steueroptimierung.

Die Übernahme der Lohn- und Finanzbuchhaltung ist eine weitere Leistung, welche die Freiberufler von einem enormen bürokratischen Aufwand entlastet. Etablierte Anbieter wie die Guhr Steuerberatung zeichnen sich darüber hinaus durch eine kompetente betriebswirtschaftliche Beratung aus.

Mit einer klugen Ausgabenpolitik und der Nutzung vorteilhafter Abschreibungsregeln lässt sich die Steuerlast reduzieren. Beschäftigen Heilpraktiker Mitarbeiter, bieten sich bei der Lohnstruktur weitere Einsparmöglichkeiten.

Steuerberater zeigen die vorhandenen Optionen auf und legen plastisch dar, wie Freiberufler im beruflichen und privaten Rahmen die Steuerforderungen reduzieren. Auch Ausgaben für die private Altersvorsorge, Unterhaltszahlungen, Spenden und Handwerkerrechnungen können die gesamte Steuerlast verringern!